Digitale Teilnahme an Ratssitzungen in Brandenburg:
Von der Corona-Notlösung zur dauerhaften Option

Von Heiner Klemp

Der Brandenburger Landtag macht aus einer befristeten Notlösung eine dauerhafte Option: die Teilnahme an Rats-, Kreistags- und Ausschusssitzungen, ohne vor Ort sein zu müssen. Die Präsenzsitzung soll zwar der Normalfall bleiben. Mit der Änderung der Kommunalverfassung zum 1. Juli 2021 können Mandatsträger*innen aber per Video teilnehmen, wenn sie „aus beruflichen, familiären, gesundheitlichen oder vergleichbaren Gründen“ verhindert sind.

Zum Artikel aus AKP 4/2021

Videokonferenzen in der Gemeindeordung:
Auf der sicheren Seite in Rat und Ausschuss

Von Uli Sckerl

Die Corona-Pandemie hat massiv in das kommunale Leben eingegriffen. Für viele Sitzungen gilt Präsenzpflicht – obwohl Videokonferenzen technisch möglich wären. Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland seine Gemeindeordnung angepasst, um diese Barriere zu beseitigen.

Der Brandenburger Landtag wird einzelnen Ratsmitgliedern eine digitale Teilnahme im Einzelfall ermöglichen – mehr dazu in unserer Ende Juni erscheinenden Ausgabe 4/2021.

Zum Artikel aus AKP 4/2020

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