Videokonferenzen in der Gemeindeordung:
Auf der sicheren Seite in Rat und Ausschuss

Von Uli Sckerl

Die Corona-Pandemie hat massiv in das kommunale Leben eingegriffen. Für viele Sitzungen gilt Präsenzpflicht – obwohl Videokonferenzen technisch möglich wären. Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland seine Gemeindeordnung angepasst, um diese Barriere zu beseitigen.

Der Brandenburger Landtag wird einzelnen Ratsmitgliedern eine digitale Teilnahme im Einzelfall ermöglichen – mehr dazu in unserer Ende Juni erscheinenden Ausgabe 4/2021.

Zum Artikel aus AKP 4/2020

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