Von Heiner Klemp
Der Brandenburger Landtag macht aus einer befristeten Notlösung eine dauerhafte Option: die Teilnahme an Rats-, Kreistags- und Ausschusssitzungen, ohne vor Ort sein zu müssen. Die Präsenzsitzung soll zwar der Normalfall bleiben. Mit der Änderung der Kommunalverfassung zum 1. Juli 2021 können Mandatsträger*innen aber per Video teilnehmen, wenn sie „aus beruflichen, familiären, gesundheitlichen oder vergleichbaren Gründen“ verhindert sind.
Zum Artikel aus AKP 4/2021