Bauen im Außenbereich nach Paragraf 13b BauGB:
Befristeter Endspurt oder entfristeter Dauerläufer?

Von Johann Hartl Seit Mitte 2017 erlaubt das Baugesetzbuch Aufstellungsbeschlüsse für Außenbereichs-Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren. Bereits zwei Jahre später ging unser Autor mit diesem Flächenfraß-Paragrafen hart ins Gericht. Mehr zum Thema Siedlungsflächenwachstum können Sie in AKP-Ausgabe 6/2021 lesen; sie erscheint Anfang November. Zum Artikel aus AKP 3/2019
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