Von Johann Hartl
Seit Mitte 2017 erlaubt das Baugesetzbuch Aufstellungsbeschlüsse für Außenbereichs-Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren. Bereits zwei Jahre später ging unser Autor mit diesem Flächenfraß-Paragrafen hart ins Gericht.
Mehr zum Thema Siedlungsflächenwachstum können Sie in AKP-Ausgabe 6/2021 lesen; sie erscheint Anfang November.
Zum Artikel aus AKP 3/2019