Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung in Kiel:
Kein Luxus, sondern Verpflichtung

Von Renate Treutel Kinder und Jugendliche sind verbindlich in kommunale Aushandlungsprozesse einzubeziehen. Bei allen Vorhaben und Planungen ist immer zu prüfen, ob und in welcher Weise ihre Interessen berührt sind, das Wohl des Kindes sogar Vorrang hat. So regelt es eine Leitlinie in Kiel für Kinder- und Jugendbeteiligung. Sie ist ein Baustein der Beteiligungsstrategie und für die Ämter der Landeshauptstadt ein verbindlicher Rahmen. Zum Artikel aus AKP 1/2023
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