Biotopschutzrecht in Verfahren gegen Tierhaltungsanlagen:
Ende der „Pauschal-Urteile“ zur Stickstoff-Belastung

Von Tim Stähle

Hühnerfarmen oder Schweinemastbetriebe lassen sich im Außenbereich nicht so einfach verhindern; der Biotopschutz hilft zuweilen in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Durch aktuelle Urteile der Verwaltungsgerichte bekommen Kommunen ein neues schlagkräftiges Argument: Es geht um den Stickstoffeintrag von Tierhaltungsanlagen in gesetzlich geschützte Biotope. Zahlreiche Gutachten und behördliche Entscheidungen basieren auf dem sogenannten Abschneidekriterium – und das ist biotopschutzrechtlich unzulässig.

Zum Artikel aus AKP 2/2020

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