Biotopschutzrecht in Verfahren gegen Tierhaltungsanlagen:
Ende der „Pauschal-Urteile“ zur Stickstoff-Belastung
Von Tim Stähle
Hühnerfarmen oder Schweinemastbetriebe lassen sich im Außenbereich nicht so einfach verhindern; der Biotopschutz hilft zuweilen in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Durch aktuelle Urteile der Verwaltungsgerichte bekommen Kommunen ein neues schlagkräftiges Argument: Es geht um den Stickstoffeintrag von Tierhaltungsanlagen in gesetzlich geschützte Biotope. Zahlreiche Gutachten und behördliche Entscheidungen basieren auf dem sogenannten Abschneidekriterium – und das ist biotopschutzrechtlich unzulässig.
Zum Artikel aus AKP 2/2020