Bezahlkarte für Asylsuchende:
Diskriminierung im Zahlungsverkehr

Von Karo Otte und Alice Schlieker Alle 16 Bundesländer haben sich Ende Januar 2024 geeinigt: Die monatlichen Leistungen für Asylsuchende sollen über eine digitale Bezahlkarte abgewickelt werden. Bayern legt schon im Frühjahr los, auch Mecklenburg-Vorpommern geht einen eigenen Weg bei der Einführung, die anderen 14 Bundesländer haben sich auf ein gemeinsames Vergabeverfahren bis zum Sommer geeinigt. Zum Artikel aus AKP 2/2024
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