Onlinezugangsgesetz in Schleswig-Holstein:
Alle Perspektiven zusammenführen
Von Jan Philipp Albrecht
Die meisten Verwaltungsleistungen müssen bis Ende 2022 online funktionieren. Ein großer Kraftakt, der kaum allein zu stemmen ist. Daher geht es bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in erster Linie um die Kooperation von allen mit allen.
Zum Artikel aus AKP 1/2021