Von Angelika Birk
Wenn Kinder und Jugendliche einen Vormund benötigen, übernehmen diese Aufgabe sehr häufig Mitarbeiter*innen der Jugendämter; das können pro Person bis zu 50 Mündel sein. Da bleibt meist nicht viel Zeit für den persönlichen Kontakt, geschweige denn für komplexe aufenthaltsrechtliche Auseinandersetzungen bei geflüchteten Minderjährigen. Dass es anders geht, zeigt ein erfolgreiches Vormundschaftsprojekt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Lübeck.
Zum Artikel aus AKP 2/2021