Von Angela Clemens-Mitschke
Alle staatlichen Gliederungen – Bund, Länder und Kommunen – haben die umfassende Aufgabe derGefahrenabwehr. Dabei fächert sich der Bevölkerungsschutz in ein komplexes System föderal verteilter Zuständigkeiten auf. An diesem subsidiär aufgebauten Bevölkerungsschutzsystem wirken alle Be-teiligten entsprechend ihrer jeweiligen Kompetenzen, Fähigkeiten und rechtlichen Grundlagen mit.
Zum Artikel aus AKP 5/2011